| 629 bis
639 |
regiert der
fränkische König Dagobert I.
Innerhalb dieser Zeit verschenkte
er Güter von Neef dem St.-Arnulf-Stift
in Metz. |
| 698 |
Neef wird in der
Schenkungsurkunde der hl. Hermine
an das Kloster Echternach mit
vien-nense (Wein-Neef)
aufgeführt |
| 872 |
wird vermutlich
die Kirche im Dorfdistrikt Thal
eingeweiht. Sie war der hl.
Katherine von Wraower geweiht und
gehörte dem Reich. Etwa in
dieser Zeit wird auch die Neefer
Burg am Moselufer gebaut. |
| 875 |
König Ludwig
der Deutsche verfügt, dass Navis
der Abtei St. Arnulf für deren
Weinkeller zurückerstattet wird.
Der Neefer Besitz war St. Arnulf
abhanden gekommen
vermutlich unrechtlich an die
Echternacher Abtei verschenkt
worden. |
| 886 |
Restitutuion von
König Ludwig aus dem Jahr 875
wird nochmals von Karl III.
angeordnet und schließlich durch
Bischof Ruotbert von Metz
vollzogen. Das Allodium Navis
gehört wieder der Bischofskirche
in Metz. |
| 969 |
König Otto
bestätigt seinem Getreuen Ingo
und dessen Nachkommen alle
Besitzungen in Neveri und
verleiht ihnen weitgehende
processuale Vorrechte. Dazu
zählen auch Güter in Neef -
gelegen in den Felsen auf der
Spitze des von Bäumen
gelichteten Berges. |
| 1049 |
Erzbischof
Eberhard von Trier,
Mitunterzeichner der Bulle des
Papstes Leo IX. Für die von
demselben am 11. Oktober
bestätigten Güter, werden auch
solche von vico Navi juxta
fluvium Mosellam aufgeführt,
welche König Dagobert demselben
geschenkt hat. |
| um 1100 |
hatte das Stift
St. Simeon in Trier Rechte in
Neef |
| vor 1139 |
Papst Innocenz
II. erteilt der Abtei Laach auf
die Bitte des Abts Giselbert
einen Schutz- und
Bestätigungsbrief ihrer
Vorrechte und Besitzungen.
Darunter befindet sich ein Gut zu
Neve a. d. Mosel, welches Abt
Bertram von St. Arnulf zu Metz
mit Consens des dortigen Bischofs
Stephan verkauft hat. |
| 1139 |
Zur Ausstattung
des Klosters Arnstein gehören
auch Weinberge, Äcker und Wald
mit grundherrlichen Rechten und
dem Zehnten eines bestimmten
Bezirks zu Neef und Bremm, was
Graf Ludwig (von Arnstein) der
Abtei zu deren Gründung schenkt. |
| 1140 |
Erzbischof
Albero schenkt dem Nonnenkloster
St. Nicolai auf der Insel Stuppa
zur Verbesserung der Einkünfte
die Kapelle auf dem Petersberg zu
Neven nebst Gefälle und
Einkünften mit Consens des
Pfalzgrafen Wilhelm, welcher
dieselbe zu Lehen hatte. Damit
die Schenkung stets in frischer
Erinnerung bleibe, macht das
Kloster dem neugesetzten Pfarrer
und seinen Nachfolgern zur
Pflicht, an bestimmten Festtagen
mit dem Convent zu speisen, die
Gesundheit desselben auszubringen
und den Übertragsakt laut zu
verlesen. |
| 1142 |
Papst
Innocenz II. bestätigt der Abtei
Arnstein Güter und Rechte,
darunter auch Wingerte, Wälder
und einen Hof in Neve und Bremme. |
| 1144 |
Erzbischof
Arnold zu Cöln bekundet, dass
ihm die Vogtei über die Abtei
Maria Laach übertragen worden
ist und erlässt die diesfallsige
Verordnung. Dazu gehörte auch
das Allodium in Neuin |
| 1145 |
Abt Gerhard von
St. Arnulf zu Metz bestätigt
seines Vorgängers, des Abts
Bertram, Verkauf eines Guts zu
Neiven an den Abt Giselbert von
Laach, nachdem letzterer zu dem
früher zu geringen Kaufpreis
über 92 Mark auf der Trierer
Synode, wo er mit dem Bischofe
von Metz seine desfallige
Beschwerde vorgebracht hatte,
noch zu weitern Zahlung von 40
Mark veranlasst worden war. |
| 1145 |
König
Conrad III. bestätigt zu Speyer
die Stiftung des Klosters
Arnstein durch den Grafen Ludwig
v. Arnstein und dessen Gemahlin
Guda in der Trierer Synode, sowie
dessen Dotationsgüter, worunter
sich Wingerten und Waldung zu
Neiven befinden. |
| 1146 |
König Conrad
III. bestätigt die Stiftung des
Klosters Arnstein, darunter
befinden sich auch Güter mit
einem Hof in Neiuen. |
| 1147 |
Papst Eugen
bestätigt in einer Bulle die
Besitzungen der Abtei Laach.
Darunter befinden sich auch jene
in Neuin. |
| vor 1150 |
Die Grafen von
Sponheim haben schon die Feste zu
Neven in Besitz. |
| 1156 |
Erzbischof
Hillin von Trier bestätigt die
Stiftung der Abtei Arnstein,
darunter auch ein Hof in Neef mit
Gütern daselbst und in Bremm. |
| 1160 |
Erzbischof
Hillin bestätigt den Kaufvertrag
wonach Abt Richard von
Sprinncherbach für die Nonnen
von Stuben ein Gut zu Neive und
Bremme von dem Abt von Arnstein
für 80 Mark gekauft hat. Dazu
gehörte auch ein Hof in Neive
und Bremme. |
| 1190 |
Erzbischof
Johann von Trier konsekriert die
Kirche St. Nikolaus des Klosters
Stuben und schenkt demselben die
Capelle auf dem Petersberge. |
| vor 1200 |
Für die
Anlegung des Liber caritatis der
Abtei Maria Laach wird der
Hörige des Klosterhofes zu Neef
als noch lebend erwähnt. |
| 1212 |
Erzbischof
Johann I. schenkt der cella Stupa
und deren Kirche St. Nicolai,
welche er im ersten Jahr seiner
Ordination (1190) geweiht, wie
seine Vorgänger Albero ( (1131 -
1152), Hillin (1152 - 1169) und
Arnold (1169 - 1183), die Kapelle
auf dem Petersberg und bestätigt
die Schenkung seiner Vorgänger. |
| 1235 |
Graf Gottfried
von Sponheim, der 1218 zu einem
Kreuzzug aufbrach, kehrt von
diesem nicht mehr zurück. Aus
seinem väterlichen Besitz
erhalten seine Söhne je ein
Drittel der Grafschat Sponheim.
Heinrich erhielt Kastellaun, Neef
und Kirchberg. |
| 1248 |
Heinrich Herr zu
Heinsberg (bei Aachen) vertauscht
mit Consens seiner Gemahlin Agnes
zu Blankenberg seine väterliche
sponheimische Erbschaft der
Schlösser Castellaun, Neef und
Kirchberg an seinen Bruder, Graf
Simon v. Sponheim, gegen dessen
Saynischen Erbteil der Schlösser
Blankenberg, Saffenberg, Hilkerod
und Lewenberg (Löwenburg im
Siebengebirge) nebst allem
Zubehör, Mannen und Ministralen. |
| 1250 |
gibt es den Ort
Rumpen-Kirchen / -Heim, der halb
dem Ritter Richard von Buch
gehörte. |
| 1251 |
Graf
Symon von Spanheim teilt zu Neve
mit dem Nonnenkloster Stuben die
von ihnen gemeinschaftlich
besessenen Güter der Kirche der
Hl. Jungfrau Katherine von
Wraower im Dorfe zu Neve. Graf
Simon erhält 2 Stücker in
Kestelung (bei Kastellaun) und
unterhalb des Dorfes Bulley im
"Radgeler", das Kloster
aber deren im Dorfe Bremme, in
Never Mark, Kerre, Manbeler, in
der Delval und Zerben, sowie in
Rumpenheim, welches halb dem
Ritter Richard von Buche ist.
Geschrieben und vereinbart in der
villam Neve. |
| 1282 |
Eberhard von
Sponheim, der spätere "Herr
zu Neef" ist noch Domherr in
Köln. |
| 1291 |
Eberhard von
Sponheim, vormals Domherr in
Köln, fordert von Johann von
Sponheims Witwe Adelheid seinen
Erbteil. |
| 1291 |
Graf Eberhards
Anspruch am Erbe seine Vaters
Johann wird anerkannt. |
| 1292 |
Eberhard von
Sponheim, erhält neben Geld und
Einkünften die halbe Burg Dill
und ein Achtel der Burg Sponheim.
Diese Besitzungen gestatten es
Eberhard, eine Ehe einzugehen.
Noch im gleichen Jahr erscheint
er als Schwiegersohn des Gerhard,
Truchseß von Alzey, der ihm und
seiner Tochter einen Teil der
Burg Alzey, ein Anrecht auf das
Truchsessenamt der Pfalzgrafen,
Zinse und Zehnten zu Alzey,
Rockenhausen, Uelversheim und
Schafhausen, den Patronat zu
Wolfsheim sowie Gülten zu
Gundersheim und Eimsheim
vermachte; die lehnsherrliche
Zustimmung des Pfalzgrafen lag
vor. |
| 1299 |
Graf Eberhard
gibt sich mit dem ihm 1292
zugewiesenen Erbteil nicht
zufrieden |
| 1299 |
Die Grafen Simon
und Johann von Sponheim
übergeben mit Zustimmung ihrer
Geschwister ihrem Vetter Eberhard
das Haus Neiuen mit allen Rechten
und Zubehör sowie 200 Mark Geld,
die auf das Haus angewiesen
werden sollen, ferner Einkünfte
aus dem Gericht Sohren und ein
Fünftel des sponheim-kreuznachischen
Anteils zu Dill. |
| 1301 |
Eberhard von
Sponheim bekundet, den Brüdern
Isaak und Namegud, Juden zu
Kirchberg, 50 Heller schuldig zu
sein und stellt dafür
verschiedene Bürgen. |
| 1301 |
Der Römsche
König Albrecht stimmt zu, dass
sein Getreuer, der Edle Eberhard
von Sponheim, seiner Frau
Elisabeth zu Mehrung von deren
Wittum die folgenden, vom Reich
zu Lehen rührenden Dörfer mit
Gerichten, Leuten und Zubehör
verschreibt: Sohren mit den
zugehörigen Dörfern Vockenrode,
Büchenbeuren, Ruchenhausen,
Niederweiler, Wahlenau und
Niedersohren. |
| 1303 |
Eberhard von
Sponheim, Herr zu Neef, gerät in
finanzielle Schwierigkeiten. Er
und seine Frau Elisabeth erhalten
vom Juden Isaak aus Kirchberg 750
Mark kölnischer Pfennige und
verpfänden dafür Sohren mit den
zugehörigen Dörfern der Pfarrei
Sohren. Isaak hat die Dörfer
künftig zu vollem Recht inne,
ihm stehen Güter und Leute,
Zinsen, Renten, Gefälle, Steuern,
Herbergen und andere Einküfte zu.
Nach Zahlung von 400 Mark steht
den Eheleuten eine Hälfte der
Einkünfte zu. |
| 1303 |
Die Grafen Simon
und Johann von Sponheim haben an
der Verpfändung vom 30.8.1303
ein Lösungsrecht. Wenn Eberhard
von Sponheim und seine Frau die
dem Juden Isaak verpfändeten
Güter, d. h. das Dorf Sohren und
andere Dörfer mit Gütern und
Leuten, verkaufen oder nicht
auslösen wollen, dann hat Simon
und Bruder Johann von Sponheim
jeweils die gleiche Berechtigung
zu Kauf oder Auslösung. |
| 1303 |
Eberhard ist
nach dieser Zeit nicht mehr
belegt. Seine beiden Söhne sind
auf die Burg und Herrschaft von
Neef geschränkt.Daneben besaßen
sie einen Erbanspruch auf das
Truchsessenamt der Pfalzgrafen.
Das Gericht Sohren ist auf den
Neffen Simon übergegangen.
Offenbar hat dieser von seinem
Auslösungsrecht gem Vertrag vom
9.9.1303 Gebrauch gemacht. |
| 1316 |
Weihbischof
Hartung konsekriert in der Kirche
zu Neef (der Matthiaskirche)
einen Altar. |
| 1316 |
Graf Gerhard von
Sponheim wird vom Kaiser Ludwig
IV. mit Neef belehnt. Er besitzt
somit Burg und die
Herrschaftsrechte über Neef. In
dieser Urkunde wird Gerhard mit
dem Ortsnamen Neue (Neef) benannt:
Gerardus de Neue natus
quondam Eucrardi de Spain-heim |
| 1325 |
Graf Gerhard von
Sponheim, Sohn des verstorbenen
Grafen Eberhard, trägt dem
Erzbischof Balduin seine Burg mit
umgebenen Graben zu Neef als
Offenhaus zu Lediglehen auf und
empfängt dafür 150 Pfund Heller. |
| 1327 |
Sobald Gerhard
von Sponheim oder seine Erben
jeweils vor dem Georgstag 15
Pfund Heller zahlen, erhält
Gerhard, genannt von Neven den
Zehnten zu Schafhausen. |
| 1328 |
Die Äbtissin
von Stuben besucht Erzbischof
Balduin in seiner Gefangenschaft
auf der Starkenburg mehrmals. |
| 1329 |
Erzbischof
Balduin läßt den Weg bei Neef
und bei dem Kloster Stuben so
viel erbreitern, dass ein
bepacktes Pferd oder ein
beladener Esel passieren kann, wo
vorher kaum ein unbeladenes Pferd
hatte geführt werden können. |
| 1330 |
1330 Juli 29,
vor Hagenau
Der römische Kaiser Ludwig
verleiht an Gerhard von Sponheim
von Neef (Neven) Gericht und
Güter zu Neef mit allen Rechten
und Zubehör. Bei des Reiches
Hulden soll niemand ihn darin
behindern. Disir brief ist
gebin auf dem velde zu Haginowe
an dem nehestin suntage nach sand
Jacobs tage in dem sechzehindin
jare unsers reychis und in dem
drittin unsers keysirtümis." |
| 1330 |
1330 Juli 29,
Hagenau
Der Römische Kaiser Ludwig
verleiht dem Edlen Gerhard von
Sponheim genannt von Neef (Neven)
vier Juden, deren Nutzen und
Dienstbarkeit bis auf Widerruf
durch ihn oder seine Nachfolger
im Reich. "Hagenau den
suntag nach St.
Jakobstag a. 1330" |
| 1330 |
Erzbischof
Balduin beschenkt das Kloster mit
kostbaren Kirchengeschenken und
sieht den angeordneten
gefahrvollen Arbeiten zur
Wegerweiterung am Ufer der Mosel
in Bremm, Stuben und Neef nach.
Balduin wird als Freund des
Klosters Stuben beschrieben. Auf
seinen Reisen zwischen Trier und
Koblenz pflegt er in Stuben
einzukehren. |
| 1339 |
erwirbt das
Kloster Stuben das Zehntrecht von
den Gütern des Ritters Richard
von Brouch in Neef und Bremm und
zwei Wingerte im letzteren Ort
und in Senheim. |
| 1349 |
Der Römische
König zu Böhmen, Karl, bekundet:
wegen der von seinem Getreuen,
dem Knappen Gerhard von Sponheim,
geleisteten und zu leistenden
Dienste hat er diesem eine
besondere Gnade erwiesen. Falls
Gerhard ohne eheliche Leibeserben
stirbt, sollen die rechten Erben
seiner Schwester Elisabeth in den
Lehen und Gütern folgen, die
Gerhard vom König und Reich zu
Lehen hat. Diese Erben sollen sie
künftig vom König und seinen
Nachfolgern mit denselben Rechten
empfangen, zu denen Gerhard sie
hatte; die Rechte des Reiches
bleiben vorbehalten. Der König
siegelt mit dem Majestätssiegel.
|
| 1350 |
Elisabeth, Witwe
des Edelknechtes Gerhard von
Sponheim, stiftet mit Zustimmung
des Grafen Walram von Sponheim-Kreuznach
und den Klöstern Springiersbach
und Stuben für den Altar der
Burgkapelle eine ewige Messe. |
| 1351 |
Mitte 1351 ist
Gerhard von Sponheim zuletzt
urkundlich belegt. Das Erbe,
Herrschaft und Burg zu Neef sowie
der Anspruch auf das
Truchsessenamt, fallen an seine
Schwester Elisabeth und deren
Sohn Johann von Scharfeneck. |
| 1354 |
Gräfin
Elisabeth, Witwe des Grafen
Gerhard von Sponheim, stiftet in
der Kirche zu Neve auf den Altar
eine ewige Messe und tritt als
Nonne in das Kloster Stuben ein. |
| 1360 |
Johann von
Scharfeneck nimmt sein Recht auf
das Truchsessenamt der
Pfalzgrafen wahr. |
| 1360 |
Die von
Scharfeneck und Elisabeth von
Nefen, Gerhard von Sponheims
Witwe, bestätigen dem
Pfalzgrafen die Ablösung von
hundert Malter Korngeld, die sie
auf den Zehnten in Alzey hatten,
mit 400 Pfund Heller. |
| 1361 |
Die Meisterin
des Klosters Stuben, Adelheid von
Senheim, die Priorin Bentzele von
Sohren und der Konvent des
Klosters bekunden: Um Gottes
Willen und darum, dass man im
Kloster für ihn und seine
Vorfahren betet, hat Johann Graf
von Sponheim ihnen bis auf
Widerruf erlaubt, aus dem im
Kröver Reich gelegenen
Kondelwald mit vier Eseln
liegendes Holz zu holen. Boten
und Knechte, die das Holz holen,
dürfen weder grünes Holz noch
Futter, Erde oder Heu, auch
nichts mit Pferden oder Wagen aus
dem Wald fahren. Wenn das
geschieht, dürfen die Förster
des Waldes Pfänder nehmen und
diese versetzen nach dem Urteil
des Grafen. |
| 1374 |
Erzbischof Cuno
II. verleiht dem Nonnenkloster zu
Stoben das ausschließliche Recht
des Weinzapf's auf der Neefer
Kirmess. |
| 1393 |
Meisterin,
Priorin und Konvent des Klosters
Stuben bekunden; Johann von
Sponheim hatte ihnen vor Zeiten
erlaubt, mit vier Eseln auf dem
Kondelwald Brennholz zu holen
gegen eine jährliche Gülte von
einer Tonne Hering. Da ihnen dies
nicht bequem ist, haben sie auf
dieses Recht verzichtet. |
| 1413 |
Ein Fuder Wein
war an den Edelknecht Aleph de
Noyve (Neef) vom St. Simeonstift
als Lehen ausgegeben und wurde
vom Stift übernommen. |
| 1414 |
Friedrich, Herr
zu Scharfeneck, oberster
Truchsess der Pfalz bei Rhein,
bekennt öffentlich, seiner
Schwester Irmgard von Scharfeneck,
Frau zu Homburg und ihren Erben
das Schloss Nefen an der Mosel
mit allem Zubehör, Nutz und
Renten, so wie seine Eltern es
ehedem hatten, gegeben zu haben. |
| 1418 |
Erzbischof
Werner belehnt Graf Johann von
Homburg, Herr zu der Vels, mit
dem Schlosse Neve und einigen
Gütern im Gericht Bremm, welche
der ohne Leibserben verstorbene
Hermann von Scharpenecke zu Lehen
besessen hatte. |
| 1419 |
Johann von
Homburg und Herr zu Fels und
Irmgard von Scharfeneck, Eheleute,
bekennen für sich und ihre Erben,
dass sie in Anbetracht des Heils
ihrer und ihrer Eltern Seelen aus
besonderer Gunst und Neigung zum
heiligen Herrn Sankt Willibrord,
Patron des Gotteshauses zu
Echternach vom Sankt Benediktus-Orden
dem ehrsamen in Gott Vater Herrn
Peter von Hbyn, Abt des Sankt
Willibrordus-Gotteshauses und zu
Ehren des guten Sankt Willibrord
all ihre herrschaft, frieheit und
eygenthum, waszer und weyde,
gerichte, hoe und nydder, recht
und gewalt, man und bann,
scheffen und dinstlude, zuse und
gulde, velt und weyde, wyngarten
ader garten, durre und grone, es
sij lehen, manschaft ader
eygenschaff, kleyn ader grosz,
wenich ader vill, hoe ader dieff,
heimlich ader aichterstellich
nust nit uszgenomen zu Neff an
der Mosel nach Ausweis der
Lehnsleute daselbst aufgetragen
zu haben. Sie setzen den
vorgenannten Abt Peter und seine
Nachkommen und das Gotteshaus zu
Echternach in den erblichen,
ewigen Besitz. |
| 1419 |
Johann, Graf von
Homburg und Herr zu Fels und
seine Frau Irmgard von
Scharfeneck, bekunden, daß sie
aus besonderer Gunst zum
geistlichen Herrn, dem Abt des
Sankt Willibrordus-Hauses und
dessen Konvent im Stifte von
Trier und zu ihrem und ihrer
Eltern Seelenheil ihr
Jahrgedächnis mit Messen,
Vigilien, LIchtern und andern
Sachen, als sich das heischt,
gestiftet haben. Sie geben für
sich und ihre Nachkommenschaft zu
ewigen Tagen dem ehrwürdigen in
Gott, Herrn Peter von Hubyn und
dessen Nachkommen ihr Haus mit
Graben, gelegen zu Neve an der
Mosel nebst allen Feldern und
Wiesen im Gericht Bremme an der
Mosel, so wie sie dies alles vom
ehrwürdigen Fürsten, dem Herrn
von Trier, zu Lehen hatten. |
| 1419 |
Johann, Graf von
Homburg und Herr zu Fels und
Irmgard von Scharfeneck, bekunden
für sich und alle ihre
Nachkommen, dass sie um
besonderer Gunst zum ehrwürdigen
Herrn, dem Abt vom Sankt
Willibrordus-Gotteshauses zu
Echternach im Stifte Trier und zu
ihrem und ihrer Eltern Seelenheil.
ihr Jahrgezeit gestiftet haben.
Sie geben erblich und zu ewigen
Tagen dem ehrwürdigen in Gott,
Abt Peter Habyn, seinem
Gotteshaus und seinen Nachimmen
all ihre Erbgüter, Renten und
Gülten zu Neff uff der Moselen
mit allen Rechten und Zubehör an
Gerichten "hoch und tief, an
Kirchen und Kirchengaben, an
Häusern, Höfen, Kelterhäusern,
Gärten, Baumgärten, Mühlen,
Weingärten, Wiesen, Feldern,
Gewonnenem und Ungewonnenem, an
Büschen, Klein und Groß, an
Wassern Weiden, an Schöffen,
Zinsen, Renten, Klein und Groß,
an Lehensleuten, Mannen,
Dienstmannen, wie ihre Eltern
alles in Besitz hatten. |
| 1419 |
Johann, Graf von
Homburg und Herr zu Fels und
seine eheliche Hausfrau Irmgard
von Scharfeneck bekunden, dass
sie als Almosen aus Liebe zu Gott
und zum Heil ihrer und ihrer
Eltern Seelen dem ehrwürdigen
Gott und geistliche Herrn Peter
von Hubyn, Abt im Gotteshaus zu
Echternach all ihre Güter,
Gülten und Renten nebst Zubehör
zu Neff uff der Moselen
aufgetragen haben. Auch soll
besagte Leibzucht und Pension
sofort bei ihrem Ableben
hinfällig sein. |
| 1420 |
Yrmgardt von
Scharfenecke, Frau zu Hoemburgh
und zu der Vels, quittiert dem
Peter von Hubein, Abt des
Klosters Echternach, über den
Empfang von 80 rheinischen Gulden
am letzten Martinstag. |
| 1423 |
Frau Annelina zu
Sankt Jörgen in Ungarn, Tochter
des Grafen Johann von Homburg und
dessen verstorbene Frau Irmgard
von Scharfeneck, bekundet, dass
ihre Eltern ehedem dem
ehrwürdigen Abt des Sankt-Willibrordus-Gotteshauses
zu Echternach allen Besitz in
Neef gegen eine Jahresrente auf
Lebzeiten übermacht haben. Sie
erklärt zu allen Punkten und
Artikeln ihre Einwilligung und
verzichtet für sich und ihre
Erben auf allen Besitz zu Neef. |
| 1423 |
Frau Annelina zu
Sankt Jörgen, Tochter zu Homburg
und zur Fels, bekundet, dass sie
40 gute Mainzer Gulden, gut an
Gold und rechten Gewichtes, vor
Datum dieses Briefes empfangen
habe für ihre Einwilligung zu
dem von ihren Eltern vollzogenen
Verkauf aller Güter zu Neef. |
| 1426 |
Petrus von
Hübingen, Abt von Echternach,
bekundet die Anordnung der Feier
zweier Festtage zu Ehren des hl.
Benedikt, die Vermehrung der
Präbende während der Fastenzeit
für Mönche und Klosterschüler,
die Stiftung von Anniversarien
für den Grafen Johann von
Homburg und dessen Gemahlin, aus
deren Zuwendungen der Güter in
Neve supra Mosellam obige
Präbendenerhöhung möglich
gewesen. |
| 1426 |
Johan, Graf von
Hoemburg und Herr zu der Veltz,
quittiert dem Peter von Hubeyn,
Abt des Klosters Echternach,
über den Empfang von 80
rheinischen Gulden am Martinstage. |
| um 1450 |
erhält Ulrich I.
von Metzenhausen das Neefer
Burghaus zu Lehen. |
| 1466 |
Eine Teil der
Güter von Neef, der sogenannte
"Bucherhof" kommt durch
Pfändung an Marx von Baden,
Propst des Stiftes St. Florin in
Koblenz. Er überlässt den Hof
zunächst dem Johann von
Kellenbach; nach dessen Tod
fällt der Hof endgültig an den
Propst. |
| 1479 |
Erzbischof
Johann II. erlaubt seinem Rath
Ulrich von Metzenhusen die
Erbauung eines Zwengels vor
dessen Burg zu Neve. |
| 1492 |
Der spätere
Erzbischof und Kurfürst, Johann
III. von Metzenhausen, wird in
der Burg zu Neef als Sohn des
Ritters Heinrich von Metzenhausen
und dessen Ehefrau Margarethe
Boos von Waldeck geboren. |
| 1494 |
Das Kapitel des
Stiftes Sankt Paulin, außerhalb
Trier, bekunden, dass sie dem Abt
des Willibrordus-Gotteshauses
kraft des ihnen ausgestellten
Ablösungsbriefes gestatten, den
Hof von Neff mit allem was dazu
gehört um 1300 rheinische Gulden
guten rheinischen Goldes wiederum
einzulösen.Sie entbinden auch
alle Einwohner von Neef und alle,
die mit diesem Rechtshandel
verknüpft waren, aller Eide und
Hulden und sagen sie dafür quitt
und ledig. |
| 1495 |
Abt Boerckard
Poiszwin und der gesamte Konvent
von Echternach, bekunden, dass
sie für sich und ihre Nachkommen
ihren Hof zu Neff nebst einem
Bongert um das Haus die
Ringelwiese, die Wiese auf dem
Graben, die neben dem Weingarten,
dazu die Stegewiese dem ehrbaren
Mors Hennen und seiner Frau Trine
und einem ihrer Kinder nach Wahl
der Abtei auf Lebensdauer in
Pacht gegeben haben. Sie sollen
auch den Klosterwald in Hut
nehmen und das Abfallholz für
sich gebrauchen. Auch haben sie
zu helfen, die Zinsen der Abtei
einzusammeln und alljährlich
mitzuteilen, welche Fässer zum
Herbst zu schicken seien, wann zu
lesen sei und wieviel Leute zu
schicken seien. Den Beständern
obliegt es, den Abteileuten, die
nach Neef kommen, Futter, Kerzen
und Feuer zu geben und dem
Herbstknecht, so lange der Herbst
währt, Kost zu reichen. Der Hof
und das Wohn- und Kelterhaus sind
in einem guten Zustand zu halten.
Ein etwaiger Neubau geht zu
Lasten der Abtei. Das zu Kelter
nötige Kleinholz haben die
Beständer zu liefern. Den
abteilichen Wein haben sie zu
bewahren und mit Füllwein zu
pflegen bis zu dem Augenblick, wo
er per Schiff verladen wird.
Allen Hausrat der Abtei zu Neef,
wie die Betten, haben sie zu
verwahren. |
| 1498 |
Friedrich
Müller und Frau Trine Wernersz,
wohnhaft in Eller, bekennen, dass
sie zu ewigen Tagen vom Abt des
Sankt-Willibrordus-Gotteshaus zu
Echternach zwei Mühlen nebst
Mühlendämmen an dem Neefer Bach
in Erbpacht genommen haben. Sie
bekennen, daß wenn diese Mühlen
baufällig oder verbrennen
würden, oder durch Fehden oder
wie immer vergänglich werden
würden, sie dieselben ohne Zutun
der Abtei wiederumg aufzubauen
hätten. Sie haben alljährlich
zum Lichtmeßtag 4 Malter Roggen,
wovon 3 Malter an die Kirche zu
Neef und 1 Malter an den Hof des
Abtes daselbst zu liefern; dazu 3
Gänse oder 6 Trierer
Weißpfennige an den benannten
Hof im Herbst oder zu Sankt
Jakobstag. Im Falle von
Säumigkeit in der Erfüllung
eines der Punkte kann der Abt
sich an der ganzen Habe der
Pächter schadlos halten. |
| 1507 |
IV 24 Die Abtei
Echternach klagt gegen Drintgis
Henno von Neef wegen der
abteilichen Weinberge in Neeff.
Diese seien alle der Abtei
zinspflichtig und stellten kein
freies Erbe dar. Insbesondere
handelte es sich um zehn
Weinbergsparzellen, die zum
Eigentum des Klosters gehörten.
Davon wollte der Beklagte sich
drei aneignen, wovon der eine in
der angelten, der andere
Clopsteyns wingart jährlich eine
halbe Ohm Wein abgab. Es wurde
bestimmt, dass Henno das
Benutzungsrecht der zehn
Weinberge habe, dem Abt aber eine
halbe Ohm Wein und drei Sester
und die Hälfte des Wachstums
zustünde. |
| 1522 |
Franz von
Sickingen verwüstet die Burg und
den Ort Neef |
| 1524 |
Weisthum des
Hofmannes vom Echternacher
Klosterhof in Neef: "Wan der
Lehmann gesessen, so hat der
Hoffmann als Richter gefragt, was
freyheit undt wass herrligkeit
der hoff habe von dem gotteshaus
von Echternach wegen. Da hat
geweiset der Lehmann den hoff
frey mit seinem begriff von einer
gassen zu der andern biß an die
pforten, so junkher Metzhausen
hat oben zu der andern pforten."
|
| 1536 |
Juni 23 Roprecht
von Monreall, Abt und Herr zu
Echternach, der Prior und Konvent
daselbst, übertragen dem
Frederich Mülner von Eller und
seiner Ehefrau ryne Werners als
Erstbeständern zwei Mühlen
unter zwei diechen im Nefferbach
mit einem Wege an die Mosel und
eine Wiese vor der obersten
Mühle gegen einen jährlichen
Zins von 4 Malter Roggen, Neefer
Mass, zu Lichtmess, wovon 3
Malter an den Altarstein des
Liebfrauenaltars zu Neef und 1
Malter und sechs Albus an den
Echternacher Hof zu Neef zu
liefern sind. |
| 1536 |
wird der
Liebfrauenaltar mit 3 Malter Korn
bedacht. |
| 1540 |
Stift St. Florin
überlässt der Gemeinde Neef
einen Platz zum Bau eines
Backofens und erhält dafür drei
Sester Wein jährlich. |
| 1541 |
Conrad von
Metzenhausen wird mit der Burg
von Neef belehnt. |
| 1552 |
Burg wird von
den Truppen des Albrecht von
Brandenburg angegriffen stark
zerstört |
| 1572 |
VI 24 Abt
Martinus Masius zu Echternach
übertragen Johan Freichen und
seiner Ehefrau den Hof des
Klosters zu Neef mit allen
Grundstücken auf 24 Jahre. |
| 1583 |
Das Stift St.
Florin verlehnt eine Hecke mit
einem benachbarten Wäldchen auf
100 Jahre an die Gemeinde Neef
für ein halbes Fuder
einscheckigen Weißwein. |
| 1589 |
I 12 Johann,
erwählter Abt und Herr zu
Echternach, Henricus Montanus,
Prior, und der ganze Konvent des
Klosters daselbst, übertragen
dem Johan Freichenn und seiner
Ehefrau den Hof des Klosters zu
Neef mit näher bezeichneten
Grundstücken, der ihnen am 24.
Juni 1572 von dem damaligen Abt
Martinus Masius auf 24 Jahre
übertragen war, wovon 1 Jahr
noch ausstehen, auf 28 weitere
Jahre. |
| 1593 |
schärfte der
Parochian von Neffe, Pfarrer Wilh.
Gulich, ein, dass die Bürger an
verbotenen Tagen keine
Fleischspeisen essen und unter
dem Gottesdienst nicht im
Wirtshause sitzen dürfen. |
| 1594 |
befindet sich
der Hauptaltar in einem
schlechten Zustand. |
| 1601 |
II 1 Johan
Bertels, Abt und Herr zu
Echternach, der Prior und Konvent
des Klosters daselbst verpachten
dem Matthis Gertzem und seiner
Ehefrau Clara und einem ihrer
Kinder auf Lebenszeit den Hof des
Klosters zu Neeff an der Mosel
mit folgendem Zubehör: Ein
Baumgarten um das Haus, die
Kingoltwiese neben dem Neidgarten,
die Wiese auf der Groeben die
Steckwiese, die Wiese am Bach
grenzend an die Güter der
Klosterfrauen in Stoben, eine
Wiese an dem hohen Weg oben
grenzend an Krempen Bastgens
Erben, ferner einen Hag und Wald,
gegen einen jährlichen Zins von
4 Gulden und weitere näher
bezeichnete Verpflichtungen. |
| 1604 |
VI 17 Johan
Bertels, Abt und Herr des St.-Willibrordus-Klosters
zu Echternach, der Prior und
Konvent daselbst, übertragen dem
Hofmann Mattheis Gieltzen zu Neve,
seiner Ehefrau und seinen Erben
auf 90 Jahre ihre in Abgang
geratenen zwei Mahlmühlen in
Neve mit der Verpflichtung, die
Mühlen wieder aufzubauen und dem
Kaplan von Neve jährlich 3
Malter Korn am Martinstage zu
liefern, wozu sonst das Kloster
verpflichtet war. Ein Malter Korn,
den das Kloster ebenfalls bisher
zu liefern hatte, soll künftig
aus dem Zehnten zu Kröv
geliefert werden. |
| 1614 |
Cornelius van de
Waeter stiftet der Matthiaskirche
die Pax-Tafel auch
Kusstafel genannt. |
| 1620 |
wird
festgestellt, dass sich der in
der Matthiaskirche vorgefundene
Kelch und auch die Monstranz in
einem sehr vernachlässigtem
Zustand befinden. |
| 1621 |
XI Peter von
Richardot, Abt und Herr zu
Echternach, der Prior und ganze
Konvent daselbst, übertragen den
Bürgern und Einwohnern des
Dorfes Neeff, ihren Lehensleuten,
einen Busch und eine Hecke des
Klosters zu Neef, genannt uff dem
hohen Caspel gegen St. Algen
hinunter begrenzt oben von der
Gemeinde M(B)olley, unten vom
Bach zu Neeff, auf 50 Jahre unter
der Bedingung, dass die Gemeinde
nicht mehr wie bisher neun Sester
Schutz- oder Fasslerwein aus dem
Hof zu Neef erhält, sondern
ihrerseits 7 Sester und 1
Kirchensester Wein jährlich
liefert. |
| 1622 bis
1772 |
Verschiedene
Pachtbriefe des Echternacher
Kloster-Hofes mit seinen Mühlen
zu Neef |
| 1648 |
Gegen Ende des
Dreißigjährigen Krieges (1618
1648), der in Neef
gravierende Wunden geschlagen
hatte, als die Pest wütete und
eine große Hungersnot herrscht,
nehmen die Überlebenden die
Wallfahrt nach Eberhardsklausen
wieder auf. |
| 1650 |
wird der Neefer
Pfarrer Jacob Premmensis vom
Kurfürsten Christoph von Sötern
eine Zeit lang gefangen gesetzt,
weil er gar nicht aufhörte,
gegen das Normaljahr zu predigen.
Im Pfarrdienst wird er von
Pfarrer D. Chrisanthus Gümar
vertreten. |
| 1652 |
Pfarrer Quirinus
Frietzen verunglückt tödlich.
Einerseits wird überliefert,
dass er sich während einer
Predigt von einem Felsen auf dem
Petersberg aus so ereiferte, dass
er das Gleichgewicht verlor und
abstürzte andererseits
wird jedoch im Volksmund erzählt,
dass er von hinten angestoßen
worden sein, was zum Absturz
führte. Er soll bei der
Einhaltung des Zehnten zu
unnachgiebig gewesen sein. Eine
Gedenktafel war früher in einer
Weinbergsmauer unterhalb des
Felsens am ursprünglichen
Friedhofsweg eingelassen und
befindet sich heute im
Privatbesitz von Alfons Kreuter.
Inschrift der Tafel, die offenbar
vom Kloster Stuben angefertigt
wurde:
QUIRINUS FRIETZEN KAPLAN IN NEEF |
| 1656 |
sind die Herren
von Metzenhausen und das Kloster
Stuben abwechselnd im Besitz des
Vergebungsrechtes der von Stuben
abhängigen Filialkirche. |
| 1656 |
hält eine
Visitation fest, dass auf dem
Liebfrauenaltar eine
Sonntagsmesse gestiftet war
wofür der Kaplan ½ Fuder Wein
und 3 Malter Korn bezog. Auf dem
Matthiasaltar ruhten 3
Wochenmessen, für welche 3
Weinberge gestiftet waren.
Die Kompetenz für den Kaplan
bestand in 2 Fuder Wein (ca. 2000
Ltr. = 5,5 Ltr. tägl.), 7 Malter
Korn (766 Ltr.), 4 Sester Hafer (60
Ltr.), 1 Sester Erbsen (15 Ltr.),
1 Sester Salz (15 Ltr.), 12 Wagen
Holz und 3 Paar Schuhe im Jahr.
Zu Anfang der Fasten erhielt der
Kaplan zusätzlich 50 Heringe, 4
Quart Öl (4,6 Ltr.), 4 Quart
geschmolzene Butter (4,6 Ltr.)
und einmal in der Woche ½ Quart
Hirse (0,6 Ltr.) .. vor
etwa einen Pfannen Kuchen zu
machen. An Sonn- und
Feiertagen wurde er vom Kloster
beköstigt, von dem er auch im
Herbst 12 Sester Most und zu
Neujahr 2 Lebkuchen erhielt.
Weiter hatte ihm der
Klosterbäcker das Brot zu backen
und auf dem Acker des Klosters
durfte er ein Schwein halten. Im
Herbst empfing er 12 Sester Most
(180 Ltr.) und zu Neujahr 2
Lebkuchen.
Die Zahl der Kommunionen betrug
70.
Vermutlich wurden während der
Wirren des Dreißigjährigen
Krieges die Neugeborenen im
Kloster Stuben getauft, da der
Taufstein der Matthiaskirche 1656
im Kloster vorgefunden und danach
wieder in der Matthiaskirche
aufgestellt wurde.
Aus dem Visitationsbericht ist zu
erkennen, dass der gesamte
Kirchenbetrieb nach langen
heftigen Kriegsjahren, in denen
Moral und Ordnung verloren gingen,
wieder in geregelte Bahnen
gebracht wurden. |
| 1656 |
Eine Visitation
stellt fest, dass in der
Peterskapelle auf dem Berg nur
noch an jedem 3. Sonntag
Gottesdienst gehalten wurde. In
der Matthiaskapelle war auf den
Liebfrauenaltar eine
Sonntagsmesse gestiftet, für
deren Persolvierung der "Kaplan"
aus den Dotationsgütern 1/2
Fuder Wein und 3 Malter Korn
bezog. Auf dem Matthiasaltar
ruhten 3 Wochenmessen, für
welche 3 Weinberge gestiftet
waren. Die Zahl der Kommunionen
betrug 70. Der Kaplan wohnte im
Kloster Stuben. Seine Kompetenz
bestand in 2 Fuder Wein, 7 Malter
Korn, 4 Sester Hafer, 1 Sester
Erbsen und 1 Sester Salz. Zu
Anfang der Fasten erhielt er 50
Häringe, 4 Quart Ohlig, 4 Quart
geschmolzene Butter und einmal in
der Woche 1/2 Quart Hirsen "vor
etwa einen Pfannen Kuchen zu
machen". Außerdem empfing
er 12 Wagen Holz und 3 Paar
Schuhe. Der Klosterbäcker musste
ihm sein Brot backen. An Sonn-
und Feiertagen hatte er die ganze
Kost im Kloster. Auch durfte er
ein Schwein auf den
Klosteräckern halten. Im Herbst
empfing er 12 Sester Most und zu
Neujahr 2 Lebkuchen. |
| 1679 bis
1682 |
Spezifikation
der Güter des Stiftes St. Florin
in Neef: 93 Weinberge mit
insgesamt 14951 Stöcken, 60
Wiesen, 5 Wohnhäuser, 1 Garten,
3 Bauplätze und 7 weitere
Plätze |
| 1679 bis
1682 |
Die Weinerträge
betragen 2 Fuder und 4 Ohm |
| 1738 |
Spezifikation
der Güter des Propsteihofes St.
Florin in Neef: 105 Weinberge,
die Hälfchen (das sind vom
Hauptweinberg getrennt liegende
Stücke) miteingerechnet, 74
Wiesen und Zinswein von 22
Einwohnern |
| 1739 |
stiftet der
Stubener Prior Conzen einen
Marienaltar. |
| 1739 |
Carl Michael
Emmerich von Metzenhausen wird
als kurtrierischer Jagdjunker
ausgemustert und erhält vom
Kurfürsten einen Hirschfänger
mit einem silber-vergoldeten
Griff und zwei Perücken. |
| 1745 bis
1751 |
Besteuerung der
v. Lombeckschen Güter zu
Neef durch die Niederrheinische
Reichsritterschaft. |
| 1749 |
17. Mai: Den
Freiherrn zu Lombek wird ein
Weingartengut in Neef bestätigt.
Als Unterzeichner tritt auch
Anton Freiherr Beissel von
Gymnich auf |
| 1747 |
wird die
Matthiaskirche umgebaut. Das
Langhaus wird im gotischen Stil
vergrößert. Turm und Sakristei
bleiben in bisheriger Form
erhalten. Der zuvor schon
vorhandene Marienaltar wird in
die neue Kirche versetzt. |
| 1750 |
kommt das Burg-Lehen
in den Besitz der Beissel von
Gymnich in Bullay und der
Familien von Lombeck und von
Maffei. |
| 1750 |
stirbt mit Carl
Michael Emmerich das Geschlecht
derer von Metzenhausen aus. |
| 1750 |
Die Neefer Forst
wird von dem Kameralhof aus von
Sebastian Rembling verwaltet. |
| 1778 |
wird das
Burghaus an Neefer Bürger
versteigert. |
| 1778 |
besitzt die
Kirche 1 Ciborium und einen Kelch
aus Silber wie es eine
Visitation festhält. Die Zahl
der Kommunionen betrug 185. |
| 1779 |
Verzeichnis der
zum Propsteihof St. Florin zu
Neef gehörenden sonstigen Güter,
z. T. auch in Bremm und St.
Aldegund, darunter Hühner-, Wein-
und Geldzinsen |
| 1784 |
Die Mutterkirche
für Neef, das Kloster Stuben,
befindet sich in einem
gänzlichen Verfall. |
| 1787 |
Das Koblenzer
Stift St. Florin besitzt in Neef
noch den Hof und das Kelterhaus. |
| 1788 |
wird aus dem
Stubener Wald eine Preußische
Domäne. |
| 1794 |
Das Kloster
Stuben wird aufgelöst. Neef wird
eine eigenständige
Kirchengemeinde. |
| 1803 bis
1810 |
Versteigerung
von Besitzungen im Rahmen der
Säkularisation |
| 1804 |
Nach vollzogener
Säkularisierung durch Napoleon
stellt sich die
Vermögensverhältnisse anders
dar. Der bisherige Zehnte entfiel
und auch Schenkungen und
Vermächtnisse, z. B. auf Altäre,
werden hinfällig. Die Fabrik der
Matthiaskirche besteht nunmehr
aus 15 Morgen Lohhecken und 1 ½
Morgen Wiesen. Der Gemeindezusatz
beträgt 129 Mark. Der Visitation
bemerkt weiter, dass hoffentlich
die Matthiaskirche durch ein
würdigeres Gotteshaus ersetzt
wird und dass sich auch das
Pfarrhaus in einem unwürdigen
Zustand befindet. |
| 1804 |
Mit der
Auflösung des Kurstaates kommt
der vormalige kurfürstliche Wald
an die Gemeine Neef. |
| 1820 |
gelangt der
Stubener Wald durch Versteigerung
für 3001 Taler an das Land
Preußen. Die Gemeinde Neef kann
nur 3000 Taler bieten. Später
erhält die Gemeinde Ediger-Eller
das Revier im Tausche gegen ihren
Wald im Kondel. |
| 1831 |
besitzt die
Kirche einen silbernen Kelch von
1722 und einen silbernen Kelch
mit Kupferfuß, woran das Wappen
der Ritter von Metzenhausen und
die Jahreszahl von 1658
eingraviert ist.
Drei Glocken hatten folgende
Inschriften:
OSANA HEISEN ICH ALLE BOS WEDER
VERDRIBEN ICH KLAS VON ECHTERNACH
GOS MICH ANA (1468)
MATHIAS HEICE(N) ICH I(N) GODES
ERE LUDEN ICH BOES WEDER VERDRIBE(N)
ICH. PET(ER) VA(N) ECHTERNACH
GAUS MICH 1514
AVE · REGINA · COELORUM ·
MATER REGIS · ANGELORUM · O
MARIA · FLOS · VIRGINUM ·
DULCIS · ROSA · DEIN · LILIUM |
| 1890 |
Grundsteinlegung
zum Bau der neuen Kirche |
| 1891 |
wird die neue
Kirche geweiht |
| 1894 |
Konsekration der
neuen Kirche durch den
Hochwürdigsten Weihbischof
Schrod |
| 1902 |
wird die Fähre
eingeweiht, womit der Ort eine
bessere Verbindung zur Außenwelt
erhielt |
| 1935 |
Die Neefer
freiwillige Feuerwehr wird am 13.
Januar gegründet. |
| 1971 |
Einweihung der
Neefer Brücke |
| 1971 |
Mit der
Fertigstellung der Brücke wird
der Fährbetrieb eingestellt |
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