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12. mittelalterliches Kelterhaus von Franz Josef Blümling
Kelterhäuser gab es in Neef einige. In einer Güterauflistung werden sie schon 1419 erwähnt. Nur in diesen durften die Winzer die Weinernte keltern, wozu sie empfindliche Mostabgaben an die Grundherren leisten mussten. Die Bauern hatten keine eigenen Keltervorrichtungen – durften sie auch nicht haben. Die Kelterhäuser in Neef gehörten zuerst den Grafen in der Burg. Später waren sie im Besitz des Klosters Echternach und des Stifts St. Florin in Koblenz.

Bei der Abgabe der Weinernte im Kelterhaus wurde von den Grundherren streng kontrolliert, ob die zu entrichtende Menge stimmte. Gleichzeitig wurde dann auch veranlasst, dass stets der beste Teil des Mostes in das Fass Grundherren floss.

War der Most vergoren und war der Wein „gut eingeschmeckt“, hatten Schröter die gefüllten Fässer auf Schrotleitern in den Burg- oder Kloster-Keller zu schroten (schleifen).

Bei der Säkularisierung (1803 – 1810) werden 4 Kelterhäuser aufgeführt, die versteigert wurden.

• So hatten also die Bauern für das von dem Grundherren geliehene Land erst einmal die Hälfte der Ernte als Pachtgebühr im Klosterhof abzugeben.
• Von dem, was übrig blieb, war dann dem Kloster Stuben der Zehnte zu bringen.
• Hier im Kelterhaus musste dann für die Kelterlei einen Teil Most abgegeben werden.
• Für das Mahlen in einer Mühle zahlte der Müller eine satte Abgabe an den Herren – entsprechend teuer war für die Bauern die Mahlgebühr.
• Und auch für die Unterhaltung der Burg hatten die Bürger aufzukommen.
• Die „Herren zu Neef“ hielten Gericht. Willkürliche Strafgelder füllten für sie weiter die Kasse.
• Die Neefer Forst war im Besitz des Klosters und des Kurfürsten. Man gestand den Bauern lediglich zu, im Wald Abfallholz, Eicheln und sonstige Früchte zu sammeln. Ansonsten hatten sie als Treiber bereit zu stehen, wenn die Herrschaften zur Jagd gingen. Nur wenn der Wolf zu stark auftrat und es ihn zu jagen galt, überließ man den Bauern eine selbständige Jagd. Dies nahm man jedoch wegen der Gefährlichkeit dieses Unterfangens mit sehr großem Unwillen wahr.
• Die Gemeinden im mittleren und unteren Moselbereich hatten alle Schiffs- und Landfahrten für den Kurfürsten durchzuführen. Ihm gehörten auch die Fischrechte, sowohl in der Mosel, im Neefer Bach und in den Mühlenteichen.
Wen wundert es, dass dies alles den Neefern Bauern zu viel wurde und ein großer Teil der Neefer Bürger bei Nacht und Neben abhaute. Die Auswanderung der Neefer ist eine eigene und besondere Geschichte und von ihrem Umfang her ein abendfüllendes Thema. Sie ist in der Chronik für Neef www.naves-historia.de ausführlich unter der lfd. Nr. 25. erfasst.

 
 
erschienen in
 
 
 
 
 
Abgaben über Abgaben hatten die Bürger zu leisten
 
 
Das Kelterhaus, wie es sich heute darstellt
 
 
 
 
 
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